E-Rechnungspflicht-Check für Fotograf:innen
Seit 2025 wird die elektronische Rechnung in Deutschland schrittweise Pflicht – aber nicht für alle und nicht für jede Rechnung. Beantworte die vier Fragen unten, und du siehst, was für dein Fotostudio gilt und ab wann. Der Check läuft komplett in deinem Browser: Es wird nichts gesendet und nichts gespeichert.
Dieser Check ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Steuerberatung. Maßgeblich sind § 14 UStG, § 27 UStG und die Schreiben des Bundesfinanzministeriums zur E-Rechnung. Bei Zweifeln im Einzelfall hilft deine Steuerberatung weiter.
Häufige Fragen
Ab wann muss ich als Fotograf:in E-Rechnungen ausstellen?
Nur für Rechnungen an Unternehmen (B2B): ab 1. Januar 2027, wenn dein Gesamtumsatz im Vorjahr über 800.000 € lag, sonst ab 1. Januar 2028. Rechnungen an Privatkund:innen sind nicht betroffen.
Muss ich als Kleinunternehmer:in nach § 19 UStG E-Rechnungen schreiben?
Nein. Kleinunternehmer:innen sind vom Ausstellen der E-Rechnung ausgenommen. Empfangen können musst du E-Rechnungen aber seit 1. Januar 2025 – ein E-Mail-Postfach reicht dafür.
Gilt die E-Rechnungspflicht auch für kleine Beträge?
Kleinbetragsrechnungen bis 250 € brutto sind ausgenommen. Dafür darfst du weiter eine normale Rechnung oder ein PDF schicken, auch an Firmenkund:innen.
Werden meine Antworten im E-Rechnungs-Check gespeichert?
Nein. Der Check läuft vollständig in deinem Browser. Es wird nichts an einen Server gesendet und nichts gespeichert.
Zählt ein PDF per E-Mail als E-Rechnung?
Nein. Eine E-Rechnung ist ein strukturiertes Datenformat wie XRechnung (XML) oder ZUGFeRD (PDF mit eingebetteten Daten). Ein normales PDF, ein Scan oder ein Word-Dokument gilt nicht als E-Rechnung.