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XRechnung & E-Rechnung: Was Fotograf:innen jetzt wissen müssen

Lesezeit 4 Minuten · Stand: Oktober 2026 · Allgemeine Information, keine Steuerberatung

Seit 2025 gilt in Deutschland schrittweise die Pflicht zur elektronischen Rechnung zwischen Unternehmen (B2B). Für Fotograf:innen klingt das nach viel Aufwand – in der Praxis betrifft es aber nur einen Teil eurer Rechnungen. Hier die wichtigsten Punkte in einfacher Sprache.

Die Zeitachse auf einen Blick

Wen betrifft das – und wen nicht?

XRechnung oder ZUGFeRD?

Beide Formate erfüllen die Vorgaben. Die XRechnung ist reine Maschinendaten (XML) und Standard bei Behörden. ZUGFeRD ist ein PDF mit eingebetteten Daten: Menschen sehen eine normale Rechnung, Buchhaltungsprogramme lesen die Daten aus. Für die meisten Firmenkund:innen ist ZUGFeRD die bequemste Lösung. Ein normales PDF, ein Scan oder ein Word-Dokument zählt nicht als E-Rechnung.

Kurz gesagt

Fotografierst du nur für Privatkund:innen oder bist du Kleinunternehmer:in, ändert sich beim Schreiben deiner Rechnungen wenig. Hast du Firmenkund:innen, solltest du bis spätestens 2028 E-Rechnungen ausstellen können – am besten jetzt schon umstellen, dann ist es Routine.

So geht es mit Lichtmappe Studio

In Lichtmappe Studio schreibst du Rechnungen nach § 14 oder § 19 UStG und erzeugst für Firmenkund:innen auf Knopfdruck eine XRechnung oder ein ZUGFeRD-PDF – in jedem Plan, auch im kostenlosen. Fortlaufende Nummern, Storno, Mahnung und Export für die Steuerberatung sind dabei.

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Dieser Ratgeber ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Steuerberatung. Maßgeblich sind das Umsatzsteuergesetz und die Schreiben des Bundesfinanzministeriums.

Häufige Fragen

Muss ich als Fotograf:in E-Rechnungen schreiben?

Nur für Rechnungen an Unternehmen (B2B): ab 2027 bei mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz, ab 2028 für alle. Rechnungen an Privatkund:innen sind nicht betroffen.

Gilt die E-Rechnungspflicht für Kleinunternehmer?

Kleinunternehmer:innen nach § 19 UStG müssen keine E-Rechnungen ausstellen, aber seit 2025 E-Rechnungen empfangen können.

Reicht eine PDF-Rechnung?

An Privatkund:innen ja. Bei Firmenkund:innen ist ein normales PDF nur noch bis Ende 2027 mit Zustimmung erlaubt; danach braucht es XRechnung oder ZUGFeRD.

Was ist der Unterschied zwischen XRechnung und ZUGFeRD?

Die XRechnung ist eine reine XML-Datei. ZUGFeRD ist ein PDF mit eingebetteten Daten, das Menschen lesen und Programme auswerten können. Beide erfüllen die Pflicht.